Berliner Senate von 1989 - 2008
Was ist ein Single-Airport?
Heinz Ruhnau
Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH (BBF)
Die Voraussetzungen für die Schließung der Berliner Flughäfen Tempelhof und Tegel
Nach der Wende im November 1989 und der Wiedervereinigung im Oktober 1990 wurden in Berlin und Brandenburg die Frage nach der Länderfusion sowie die Frage nach der Neuordnung des Luftverkehrs im Raum Berlin/Brandenburg gestellt. Die von 1989 bis 1991 regierende Berliner Koalition von SPD und AL (Alternative Liste, heute Bündnis 90/Die Grünen) unter der Leitung des Regierenden Bürgermeisters Walter Momper (SPD) hatte versprochen, den Flughafen Tempelhof nach dem Abzug der Alliierten Streitmächte, zu schließen. Stimmen, vor allem aus der Wirtschaft, wurden laut, Berlin solle einen Großflughafen (Single-Airport) ähnlich Frankfurt/Main erhalten, also ein „Internationales Luftdrehkreuz“ mit Umsteigemöglichkeiten (im Fachjargon „Hub“). Durch den Umsteigeverkehr sollten zusätzliche Fluggäste gewonnen und die Flugverbindungen zu den osteuropäischen Staaten auf- bzw. ausgebaut werden. Zu den Befürwortern eines Single-Airports gehörte u.a. auch der damalige Vorstandsvorsitzende der Lufthansa AG, Heinz Ruhnau.
Die ab 1991 regierende CDU/SPD-Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) nahm im Februar 1993 die Verhandlungen mit dem Land Brandenburg hinsichtlich der Fusion der Länder Berlin und Brandenburg auf. Im Jahre 1995 unterschrieben die Regierungschefs einen Fusionsvertrag. Bei der Volksabstimmung Anfang Mai 1996 stimmten die Brandenburger jedoch gegen diesen Fusionsvertrag.
Ungeachtet dessen setzten Berlin und Brandenburg ihre Zusammenarbeit fort und verhandelten gemeinsam mit dem Vertreter der Bundesregierung als Miteigentümerin des Flughafens Tempelhof über den Bau eines Großflughafens. Am 28. Mai 1996 wurde der so häufig zitierte Konsensbeschluss unterzeichnet.
Hier die wesentlichen Auszüge aus dem Konsensbeschluss zum Nachlesen
FAZIT
Die Voraussetzungen für die Schließung der Berliner Flughäfen waren:
Länderfusion und Privatisierung der BBF
Die Länderfusion scheiterte im Mai 1996.
Die Privatisierung der BBF scheiterte Ende 2002 nach mehreren Versuchen und unter deutlichen finanziellen Verlusten.
Die BBF, die gemäß Konsensbeschluss (Pkt. 1., vierter Spiegelstrich ) privatisiert werden sollte, ist samt ihrer Tochterunternehmen, der Flughafenprojektgesellschaft und der Projektplanungsgesellschaft in die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) „verschmolzen“ worden (Verschmelzungsvertrag vom 27.08.2003).
Das bedeutet, der Flughafen BBI wird aus Steuergeldern finanziert Das Land Berlin sichert die Finanzierung mit einer Bürgschaft über 888 Mio.
Die Voraussetzungen für den Bau des Großflughafens sind nicht erfüllt worden.
Basis war eine „Gemeinsame Empfehlung“ – kein juristisch bindendes Gesetz.
Damit gibt es auch keine juristische Begründung für ein vorzeitiges Schließen des Flughafens Tempelhof, denn die Schließung der innerstädtischen Flughäfen bezieht sich ausdrücklich auf die Privatisierung der BBF
(vgl. Pkt. 5 Satz 3. Konsensbeschluss)
Dennoch beziehen sich alle Gegner der Offenhaltung von Tempelhof auf die Passage aus dem Konsensbeschluß, dass Tempelhof nach der rechtskräftigen Planfeststellung für den Bau von BBI geschlossen wird.
Es handelt sich eindeutig um politisch motivierte Entscheidungen, nicht um juristische Zwänge.
