Kaufvertrag für Tempelhof perfekt?
Ablauf und Hintergründe
1.September 2009 - Die Eigentumsfrage ist endgültig geklärt
Nach Aussage der Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Manuela Damianakis, am 27.08.2009 in der Berliner Abendschau, ist das Land Berlin ab dem 01.09.2009 alleiniger Eigentümer des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof. Damit ist die in der Presseerklärung vom 30.06.2009 angekündigte "formelle Eigentumsübergabe" vollzogen. Nun entscheidet der Berliner Senat, was mit dem ehemaligen Flughafen Tempelhof geschehen wird. Nach allem Wettbewerben der vergangenen Jahre erklärt die Senatorin Junge-Reyer in dieser Presseerklärung:
"Mit dem Kauf der Flächen wird Berlin handlungsfähig und braucht starke Partner. Mit der Adlershof Projekt GmbH, einer Tochter der WISTA-MANAGMENT GMBH, haben wir einen solchen erfahrenen und kompetenten Partner für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes gefunden. Die dort Verantwortlichen haben ihre Kompetenz für komplexe und städtebauliche Herausforderungen bereits bei der Entwicklung des ehemaligen Flughafens Johannisthal zum Wissenschafts- und Technologiestandort Adlershof unter Beweis gestellt."Dieses Statement wirft eine Reihe von Fragen auf:
1. Warum braucht Berlin nach dem Kauf der Flächen jetzt starke Partner? Wieso dann die vorangegangenen kostenträchtigen Ausschreibungen und Wettbewerbe?
2. Wie konnte Frau Junge-Reyer den Flughafen Tempelhof auf der Immobilienmesse in Cannes im März 2008 zum Verkauf anbieten (siehe auch Nachnutzung/Sei Prolet, sei Poet, sei Berlin"), wenn Berlin erst jetzt "handlungsfähig" ist?
3. Welche Rolle spielte und spielt noch die Senatsbaudirektorin Regula Lüscher?
4. Warum kommt Frau Junge-Reyer erst jetzt auf die bereits 1991 gegründete WISTA Management GmbH, in deren Aufsichtsrat doch auch ihre Staatssekretärin sitzt?
5. Warum werden wiederum 700 000 EUR für eine sechsmonatige Planungsphase an die Adlershof Projekt GmbH gezahlt?
6. Weiß Frau Junge-Reyer eigentlich, dass der Flughafen Johannisthal nach dem Zweiten Weltkrieg von der ehemaligen DDR weiter entwickelt bzw. neu gestaltet wurde?
Zur Information:
"Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Flugplatz stillgelegt. Drei Institutionen bestimmten fortan das Geschehen: Das Fernsehen, das Wachregiment "Feliks Dzierzynski" des MfS und die Akademie der Wissenschaften der DDR. Parallel siedelte sich hier die Akademie der Wissenschaften (AdW) mit über 5.500 Mitarbeitern an - damals eines der größten Wissenschaftszentren der Welt. Und zu guter Letzt: der Deutsche Fernsehfunk, ab 1972 umbenannt in ‚Fernsehen der DDR'."
Über die Historie, Aufsichtsrat und Aufgaben der WISTA MANAGMENT GMBH kann auf deren Website nachgelesen werden.
Aber auch diese Aussage der Senatorin passt ins Bild. Die Handlungsfähigkeit in Sachen Flughafen Tempelhof wird mit der seit dem 18.08.2009 rechtskräftigen Entwidmung des Flughafens endgültig vollendet. (siehe THI aktuell).
Die Eigentumsfrage - immer noch nicht gelöst!
Der Berliner Senat will den Flughafen Tempelhof schließen und ihn vermarkten. Aber weder das Gebäude noch das Gelände gehören dem Land Berlin allein:
Das drittgrößte Gebäude der Welt, das Flughafengebäude, gehört zu 83 % dem Bund.
52,56 % des 386 ha großen Flughafenareals - also 202,88 ha, das sind 2.028.800 m² - gehören ebenfalls dem Bund.
(Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 16/10544)
Im Zuge der Verhandlungen über die Hauptstadtfinanzierung hatte der Bund angeboten, die Betriebskosten für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof bis zur Inbetriebnahme von BBI zu übernehmen. Das hat der Regierende Bürgermeister, Klaus Wowereit, kategorisch abgelehnt.
Bund und Senat von Berlin haben sich daraufhin in einer Sondervereinbarung zum Hauptstadtvertrag vom 30.11.2007 so geeinigt:
- Das Land Berlin erklärt seine Bereitschaft zur Übernahme des Bundesanteil des Flughafens Tempelhof.
- Der Preis für die Übernahme wird auf der Basis eines noch zu erstellenden Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen verhandelt.
- Der Übernahmevertrag enthält eine Nachzahlungsklausel befristet auf 10 Jahre nach Eigentumsübergang ("Besserungsschein"). Falls Berlin auf der Liegenschaft innerhalb dieser Frist eine bauplanungsrechtlich zulässige höherwertige Nutzbarkeit eröffnet und daraus einen Gewinn realisiert, kann die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) die Hälfte davon als Nachzahlung fordern.
- Die BIMA trägt 90 Prozent der bestehenden oder innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages festgestellten Altlasten.
(Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 30.11.2007)
Der Zeitplan vom November 2007 sah vor, dass bis Anfang März 2008 ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes in Auftrag gegeben wird.
Danach sollte über einen möglichen Kaufpreis verhandelt werden.
Der Bund wollte bis zum Zeitpunkt der Schließung Tempelhofs eine Klärung.
(Quelle: Berliner Morgenpost vom 09.02.2008)
Dann erscheint die Meldung im "Tagesspiegel" vom 04. August 2008:
"Berlin übernimmt Tempelhof später"
Einen Tag zuvor hatte die "Berliner Morgenpost" berichtet, dass Berlin sich nicht bis zum 30. Oktober 2008 mit dem Bund über den Verkauf der bundeseigenen Anteile am Flughafen einigen werde.
"In Kreisen der Bundesregierung wie auch des Senats war bereits gemutmaßt worden, Sarrazin spiele auf Zeit, um Kosten zu sparen." (Morgenpost v. 03.08.2008)
Ein Grund wäre der Umstand, dass mit der Schließung des Flughafens die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH nicht mehr für den Unterhalt des Flughafens zuständig wäre, sondern das Land Berlin. Wenn aber die bundeseigenen Anteile noch nicht an Berlin übergegangen sind, muss sich der Bund an den Unterhaltskosten beteiligen.
Der Bund hatte dem Berliner Senat angeboten, die Anteile am Gebäude zum 31. Oktober 2008 vorzeitig als Besitz zu überlassen. Dieses Angebot hat der Senat abgelehnt.
Der Tagesspiegel zitiert am 04.08.08 einen Sprecher des Finanzressorts mit den Worten, es müsse noch ein Wertgutachten erstellt werden, das bis spätestens 30. Oktober vorliegen solle. "Dann ist allerdings noch kein Kaufvertrag geschlossen."
Auch dieser Termin ist vom Land Berlin nicht eingehalten worden. Angeblich soll das Wertgutachten nun Ende November 2008 vorgelegt werden.

Wer hat sich hier geirrt?
Der Bund, der sich mit dem Schließungstermin von Tempelhof von den Unterhaltskosten befreit glaubte?
Der Berliner Senat, der zur Zeit der Verhandlungen glaubte, die Immobilie Tempelhof schnell schließen und dann lukrativ vermarkten zu können?
Die Berliner Steuerzahler, die glaubten, dass mit der Schließung des Flughafens Tempelhof die Unterhaltskosten entfallen und nun durch Vermarktung Gewinne erzielt werden könnten?
