Am Rollfeld

Aufgenommen am 25.07.2009

F.G. Ludwig

Begriffe aus der Luftfahrt

Nicht jeder muss sich mit den Begriffen, wie sie in der Luftfahrt verwendet werden, auskennen. Hier einige Definitonen.
In der zivilen Luftfahrt werden drei Kategorien unterschieden:

1. Verkehrsfliegerei
Commercial Aviation = Linien- und Charterflüge (Passagiere oder Fracht) der Luftfahrtgesellschaften

2. Allgemeine Luftfahrt
General Aviation  = alle privaten, zivilen Flüge

3. Sondereinsätze
Special Mission = z.B.  Flüge der Rettungshubschrauber oder Abwürfe von Hilfsgütern

Weitere Begriffe
Verkehrsflughäfen werden nach ihrer Klassifikation in "Internationale Verkehrsflughäfen" und "Regionale Verkehrsflughäfen" unterschieden:

Internationale Verkehrsflughäfen
Internationale Verkehrsflughäfen werden in der ICAO-Liste geführt. Die für die Luftverkehrssicherheit zuständige Stelle der Bundesregierung hat für diese Verkehrsflughäfen einen Bedarf für die Vorhaltung von Flugsicherung  nach § 27 d Abs. 1 LuftVG anerkannt. Die Flugsicherung wird von den Fluglotsen der DFS (Deutsche Flugsicherung) ausgeführt.
In Deutschland gibt es 17 internationale Verkehrsflughäfen.

Regionale Verkehrsflughäfen
Diese Vorschrift hinsichtlich der Durchführung der Flugsicherung ist bei einem Regionalen Verkehrsflughafen nicht erforderlich. Hier kann die Flugsicherung von anderen zertifizierten Unternehmen der Flugsicherung übernommen werden.
In Deutschland gibt es 19 regionale Verkehrsflughäfen.


ICAO:
Die International Civil Aviation Organisation (Internationale zivile Luftfahrt Organisation) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde 1944 durch das "Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt" gegründet. Ziele ist die Einführung von Standards für den zivilen Luftverkehr. 190 Vertragsstaaten gehören ihr an. Die Bundesrepublik Deutschland ist durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr vertreten. Sitz ist Montreal, Canada.


Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947 in Stuttgart gegründet.
Sie übernahm 1950 offizielle die Funktion des Bundesverbands der deutschen Flughäfen und kann die Neugestaltung des Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland beratend unterstützen.
Der Flughafen Tempelhof ist bereits seit 1950 Mitglied der ADV.
Die ADV vertritt 2008 24 internationale Verkehrsflughäfen und 27 regionale Verkehrsflughäfen bzw. Verkehrslandeplätze in Deutschland.

Ein kurzer Rückblick

Am 27.04.2008 fand der Volksentscheid über das Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" statt.
Die Frage, über die mit Ja oder Nein abzustimmen war, lautete:

"Der Stadtflughafen Tempelhof ergänzt und entlastet den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben. Tempelhof muss Verkehrsflughafen bleiben."

Ergebnis Volksentscheid

JA-Stimmen NEIN-Stimmen
529 880 349 384
Das sind 60,1 % der Teilnehmer Das sind 39,7 % der Teilnehmer

 

 

 

Die Abflughalle

aufgenommen am: 25.04.2009

F.G. Ludwig

Da aber 2.438 035 Berlinerinnen und Berliner stimmberechtigt waren, aber nur 881 035 Wahlberechtigte am Volksentscheid teilgenommen haben (Anteil: 21,7 %), ist das Quorum von 25 % der Stimmberechtigten nicht erreicht worden.

Damit war der Volksentscheid für die Offenhaltung Tempelhofs gescheitert.

Die Initiatoren des Volksbegehrens, die "Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V." (ICAT e.V.) haben am 13. Juni 2008 eine Verfassungsbeschwerde gegen das festgestellte Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht.
Als Gründe wurden u.a. die Tatsache angeführt, dass

  • der Senat und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit von vornherein  erklärt haben, das Ergebnis des Volksentscheids nicht beachten zu wollen
  • der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit zwei Tage vor dem Volksentscheid im Sender RBB behauptet hat, wenn Tempelhof offen bleibe, würde es in Schönefeld einen Baustopp geben.

Diese Verfassungsbeschwerde ist am 28.10.2008 ohne mündliche Erörterung abgewiesen worden. In den Ausführungen der Verfassungsrichter heißt es u.a., dass Staatsorgane bei Volksentscheiden zur Sachlichkeit verpflichtet wären, nicht jedoch zur Neutralität wie bei Wahlen. (Die Begründungen zum Nachlesen)
In dieser Klage werden nur zwei Beispiele für die Beeinflussung der Berliner Bevölkerung angeführt.
Leider gibt es noch weit mehr Vorgänge, um die politische Entscheidung
                       "Schließung des Flughafens Tempelhof"
durchzusetzen.
Sie finden dafür weitere Beispiele und Belege unter
- Schließungsprozess
- Millionengrab
- Eigentumsfrage
- Stellungnahmen
- Nachnutzung

 

Ein Nicht-Berliner betrachtet den Vorgang des Volksentscheids so:
"Es war ein geschickter politischer Schachzug des Rathauses, im Abstimmungsgalopp ganz Berlin über Tempelhof entscheiden zulassen - denn im ehemaligen Westberlin allein wären die Ergebnisse, das beweisen die Zahlen, deutlich anders ausgefallen. Eine Quorumshürde, begrenzt auf die betroffenen Bezirke, wäre locker genommen worden. Die ehemaligen ‚Ostberliner' aber haben die dramatische Blockade und die Luftbrücke nicht wie die Westberliner ertragen müssen. Sie verbinden mit Tempelhof emotional deutlich weniger, die Wahlergebnisse und die Beteiligung waren entsprechend."
Helmut Trunz: "Tempelhof - der Flughafen im Herzen Berlins", München 2008, S. 135 f.

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