Ein kurzer Rückblick
Am 27.04.2008 fand der Volksentscheid über das Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen" statt.
Die Frage, über die mit Ja oder Nein abzustimmen war, lautete:
"Der Stadtflughafen Tempelhof ergänzt und entlastet den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben. Tempelhof muss Verkehrsflughafen bleiben."
Ergebnis Volksentscheid
| JA-Stimmen | NEIN-Stimmen |
| 529 880 | 349 384 |
| Das sind 60,1 % der Teilnehmer | Das sind 39,7 % der Teilnehmer |
Da aber 2.438 035 Berlinerinnen und Berliner stimmberechtigt waren, aber nur 881 035 Wahlberechtigte am Volksentscheid teilgenommen haben (Anteil: 21,7 %), ist das Quorum von 25 % der Stimmberechtigten nicht erreicht worden.
Damit war der Volksentscheid für die Offenhaltung Tempelhofs gescheitert.
Die Initiatoren des Volksbegehrens, die "Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V." (ICAT e.V.) haben am 13. Juni 2008 eine Verfassungsbeschwerde gegen das festgestellte Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof Berlin eingereicht.
Als Gründe wurden u.a. die Tatsache angeführt, dass
- der Senat und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit von vornherein erklärt haben, das Ergebnis des Volksentscheids nicht beachten zu wollen
- der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit zwei Tage vor dem Volksentscheid im Sender RBB behauptet hat, wenn Tempelhof offen bleibe, würde es in Schönefeld einen Baustopp geben.
Diese Verfassungsbeschwerde ist am 28.10.2008 ohne mündliche Erörterung abgewiesen worden. In den Ausführungen der Verfassungsrichter heißt es u.a., dass Staatsorgane bei Volksentscheiden zur Sachlichkeit verpflichtet wären, nicht jedoch zur Neutralität wie bei Wahlen. (Die Begründungen zum Nachlesen)
In dieser Klage werden nur zwei Beispiele für die Beeinflussung der Berliner Bevölkerung angeführt.
Leider gibt es noch weit mehr Vorgänge, um die politische Entscheidung
"Schließung des Flughafens Tempelhof"
durchzusetzen.
Sie finden dafür weitere Beispiele und Belege unter
- Schließungsprozess
- Millionengrab
- Eigentumsfrage
- Stellungnahmen
- Nachnutzung
Ein Nicht-Berliner betrachtet den Vorgang des Volksentscheids so:
"Es war ein geschickter politischer Schachzug des Rathauses, im Abstimmungsgalopp ganz Berlin über Tempelhof entscheiden zulassen - denn im ehemaligen Westberlin allein wären die Ergebnisse, das beweisen die Zahlen, deutlich anders ausgefallen. Eine Quorumshürde, begrenzt auf die betroffenen Bezirke, wäre locker genommen worden. Die ehemaligen ‚Ostberliner' aber haben die dramatische Blockade und die Luftbrücke nicht wie die Westberliner ertragen müssen. Sie verbinden mit Tempelhof emotional deutlich weniger, die Wahlergebnisse und die Beteiligung waren entsprechend."
Helmut Trunz: "Tempelhof - der Flughafen im Herzen Berlins", München 2008, S. 135 f.


