Der Irrtum - eine Definition

"Irrtum; jedes falsche Urteil, insofern es durch den Schein (species veri) für wahr gehalten wird. Der I. ist entweder ein formaler, insofern das Urteil den Gesetzen des Denkens, oder ein realer, materieller, insofern dasselbe der Natur des Gegenstandes widerspricht. Jener wird durch genaue Kenntnis und Anwendung der Denkgesetze, dieser durch besonnene Prüfung und unparteiische Prüfung vermieden. In der Rechtswissenschaft versteht man unter I. (error) nicht nur das Falschwissen, sondern auch das Nichtwissen (ignorantia), indem es rechtlich von der derselben Wirkung ist, ob man von einer Thatsache gar keine oder eine falsche Vorstellung hat. Der I. findet aber im Rechtsleben nur dann Berücksichtigung, wenn er ein entschuldbarer  ist, und zwar gilt der faktische I., der I. über Thatsachen (error facti),  regelmäßig als entschuldbar, während der Rechtsirrtum (error juris) der Regel nach nicht entschuldigt wird, da jeder Bürger das Recht seines Staates kennen oder sich doch darüber vergewissern soll (ignorantia nocet). Nur ausnahmsweise wird im gemeinen Rechte der Rechtsirrtum Minderjährigen, Soldaten und in gewissen Fällen auch Frauen und gänzlich ungebildeten Personen verziehen..."

Quelle: Meyers Konversations-
Lexikon,  Vierte Auflage, Leipzig und Wien, 1890



In aktueller Fassung:
I. allgemein: die falsche Bewertung eines Sachverhaltes, das fälschliche Fürwahrhalten einer Aussage; gründet in der subjektiven Überzeugung der Wahrheit von objektiv Falschem. Der Irrtum bildet eine Grunderfahrung menschlicher Existenz; er wird immer erst nachträglich erkannt

Quelle: www.lexikon.meyers.de

Es ist fast unmöglich, die Fackel der Wahrheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemanden den Bart zu sengen.

Georg Christoph Lichtenberg (1742 – 1799),  dt. Aphoristiker und Physiker

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 Über den Flughafen Berlin-Tempelhof ist bereits alles gesagt und geschrieben worden.

Auf dieser Seite soll aufgezeigt werden, wie die Berliner Bevölkerung durch

  • Verschweigen von Fakten,
  • Verdrehung von Tatsachen,
  • Beschimpfung Andersdenkender u.ä.

bis zum Termin des Volksentscheids über die Schließung bzw. Offenhaltung des Flughafens Tempelhof

                                  am 27. April 2008

 von Politikern und privaten Interessenverbänden beeinflusst worden ist.

 Die Vorgänge sind nach folgenden Sachkomplexen geordnet:

 

Schließung Tempelhof
Anmerkungen zum Volksbegehren
Konsensbeschluss
Schließungsprozess
Millionengrab
Eigentumsfrage
Stellungnahmen
Nachnutzung

THI Aktuell
Ausbau Tegel
Ausbau Schönefeld

 

 

 

Am Vorfeld

aufgenommem: 27.04.2009

F.G.Ludwig

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